Vermittlungsbedingungen
ir sehen uns nicht als "Entsorgungsstelle für Meerschweinchen".
Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Ihr Meeri ein gutes neues Zuhause findet, denken wir, dass es für sie auch selbstverständlich ist, dass wir eine kleine Abgabegebühr für jedes Tier nehmen. Pro Tier nehmen wir eine Abgabegebühr in Höhe von 10,- Euro.
Wenn wir Tiere übernehmen, bleiben sie erstmal in Quarantäne um sicher zustellen, dass die Tiere auch gesund sind. Vor allem wenn ein Meerschweinchen in eine bestehende Gruppe geht, sollte es frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Unser Verein vermittelt nur regional im Umkreis von 40 km rund um
Cloppenburg damit wir die Möglichkeit haben die neuen Halter
und das neue Zuhause persönlich kennen zu lernen.
Wir geben die Vermittlungstiere grundsätzlich nur mit einem Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr ab. Die Schutzgebür beträgt pro Meerschwein 30,- Euro. Für Kastraten nehmen wir 35,- Euro.
Unsere Notmeerschweinchen werden nicht in Einzelhaltung vermittelt.
Die Tiere werden auf gar keinem Fall per Kurierdienst versendet.
Die Meerschweinchen werden auch über den LK- Cloppenburg hinaus, in einem Umkreis von ca. 40 km von uns gebracht, da wir gern sehen möchten wohin die Tiere kommen und ggf. bei der Vergesellschaftung mit den schon vorhandenen Tieren behilflich sein wollen.
Meerschweinchen Böcke werden - bis auf Ausnahmefälle- nur kastriert abgegeben um eine weitere Vermehrung zu unterbinden.
Eine Ausnahme wäre z.B. wenn zwei Böckchen zusammen in der Pflegestelle sitzen und sich gut verstehen. In dem Fall würde man die beiden dann gemeinsam unkastriert abgeben. Bei diesen Tieren wird eine genau so intensive Nachkontrolle wie bei von uns vermittelten Weibchen durchgeführt. (die ja auch unkastriert abgegeben werden)
Bei Tod eines Partners wird entweder eine Kastration durchgeführt oder eine Vergesellschaftung mit einem Jung Böckchen vorgenommen.
Bei Minderjährigen wird grundsätzlich der Schutzvertrag mit einem Erziehungsberechtigen des selben Haushalts abgeschlossen. Die Verantwortung für die Tiere liegt also bei den Eltern. Sollten wir das Gefühl haben, dass die Erziehungsberechtigten nicht 100%ig hinter der Sache stehen, und den Vertrag nur aus Gefallen unterzeichnen, werden die Tiere nicht vermittelt. Letztendlich bleibt oft die Arbeit an den Eltern hängen, wenn z.B. die Kinder verreist oder krank sind. Und wenn diese dann nicht voll dahinter stehen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, dass die Tiere wieder weg müssen, sofern das Kind das Interesse verliert.
Wichter Hinweis :
Oft werden wir von Meerschweinchen- Haltern angesprochen, wenn eines der Tiere verstorben ist. Die Halter sind oft hin und her gerissen, ob sie dem hinterbliebenen Meerschwein wieder einen Partner holen. Gerade Eltern haben dann Bedenken, dass der "Kreislauf" dann ja nie ein Ende nimmt. Um diese Bedenken zu nehmen, bieten wir an, dass wir das Vermittlungstier zurücknehmen werden, wenn das vorhande Tier verstirbt.
So hat das bereits vorhandene Meerschwein noch eine schöne Zeit mit einem Artgenossen, die Halter sind jedoch nicht gezwungen nach dem Tod des vorhandenen Tieres wieder ein neues nehmen zu müssen.
Fragen zu den Vermittlungstieren beantworten wir gern jederzeit.
Tel. Klaus Albers: 01520 - 6042348
Tel. Diana Schneider: 0173 - 7549356
e.V.
